Wie definiert sich die private Kfz-Versicherung?
Wie ihre gewerbliche Schwester bietet sie Schutz vor den finanziellen Folgen von Verkehrsunfällen und anderen Schäden rund um das Auto. Dabei deckt sie deckt Schäden ab, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden, sowie Schäden am eigenen Fahrzeug.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, um existenzbedrohende Schadensersatzforderungen zu regulieren. Teil- und Vollkaskoversicherungen bieten zusätzlichen Schutz für das eigene Fahrzeug, z. B. bei Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalten, Glasbruch und selbst verschuldeten Unfällen.
Was müssen Sie bei der privaten Kfz-Versicherung beachten?

Diese gesetzlichen Grundlagen gelten
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und beruht auf dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Die allgemeinen Bestimmungen zur Kfz-Versicherung sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Diese Gesetze legen die Pflichten der Versicherer und Versicherungsnehmer fest und bieten den rechtlichen Rahmen für den Versicherungsschutz.
Teil- oder Vollkasko: eine kurze Erklärung
Der Name Kasko stammt von Spanisch casco, Helm ab. Diese Versicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht, eine freiwillige Versicherung. Die Teilkasko tritt bei der Beschädigung, Zerstörung oder dem Verlust Ihres Autos ein. Mögliche Gründe können ein Brand, Diebstahl oder Hagel sein. Die Vollkasko geht darüber hinaus; sie übernimmt Schäden, die der Fahrer des Fahrzeugs verursacht hat oder die durch Vandalismus am Fahrzeug entstanden sind.
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