Berufshaftpflicht: Der Schutz vor Schadensersatzansprüchen

Wie die Betriebshaftpflicht ist auch die Berufshaftpflicht eine wichtige Absicherung für bestimmte Berufsgruppen und Unternehmen.

Der Unterschied ist leicht erklärt: Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Berufe mit beratender oder dienstleistender Tätigkeit gedacht – wie Ärzte, Steuerberater oder Anwälte – und deckt primär Vermögensschäden durch berufliche Fehler ab.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen und Betriebe konzipiert und schützt vor Ansprüchen Dritter aufgrund betrieblicher Tätigkeiten, Produkte oder Dienstleistungen, einschließlich Personen- und Sachschäden. Ist also beispielsweise ein Fahrzeug fehlerhaft und ein Kunde wird verletzt, springt die Berufshaftpflicht ein.

Einen nachhaltigen Schutzschirm aufspannen: die Berufshaftpflicht

Der Hauptzweck der Versicherung ist der Schutz vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen. Allerdings bestehen eine Reihe weiterer Vorteile, die den Abschluss angeraten sein lassen.

Der Rechtsschutzaspekt ist ein solcher; die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche werden in der Regel von dem Versicherungsgeber übernommen. Insbesondere für Freiberufler und kleine Unternehmen kann ein großer Schadensersatzanspruch existenzbedrohend sein. Die Berufshaftpflicht sichert das Fortbestehen des Unternehmens.

Dazu kommt der Vertrauensvorschuss von potenziellen Auftraggebern: Eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung signalisiert Auftraggebern und Kunden Professionalität und Verantwortungsbewusstsein, die das Vertrauen in Ihre Dienstleistung erhöhen.

Unsere Beratungsleistung: was Sie beim Abschluss beachten müssen

Von der ausreichenden Deckungssumme über die Klärung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen bis hin zur sogenannten Nachhaftung klären wir Sie über alle relevanten Aspekte dieser speziellen Versicherungsform auf. Wir sprechen mit Ihnen sowohl über branchenspezifische Risiken als auch über die Schulung Ihrer Mitarbeiter, den Verwaltungsaufwand, die Kosten, um nur einige Themen aufzuzählen.

Diese gesetzlichen Grundlagen gelten

In Deutschland besteht für bestimmte Berufsgruppen eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Dazu gehören vornehmlich (Auszug):

  • Ärzte und Zahnärzte: Verpflichtung zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 113 SGB V.
  • Rechtsanwälte und Notare: Verpflichtung gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Bundesnotarordnung (BNotO).
  • Architekten und Ingenieure: Oftmals durch Landesgesetze und berufsständische Regelungen vorgeschrieben.
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Verpflichtung gemäß der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und der Steuerberaterordnung (StBerG).

Auch die ausführlichsten Texte lassen Fragen offen. Sie haben weiteren Klärungsbedarf, wichtige Themen wurden nicht angesprochen oder Ihr Fall ist zu speziell? Dann ist ein unverbindlicher Termin eine gute Gelegenheit, alle Antworten zu Versicherungen, Immobilien und Investments gemeinsam zu finden. Unsere Mobilnummer finden Sie nebenstehend.

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