Führungskräfte, Geschäftsführer und Unternehmensleiter profitieren sehr von ihrer Stellung: Sie erhalten in der Regel ein überdurchschnittliches Gehalt, sind sozial hochgeachtet und können durch ihre hohe Position unternehmerisch gestalten.
Die Kehrseite der Medaille ist die hohe Verantwortung, die sie vor den Shareholdern ihres Unternehmens und dem Gesetz übernehmen müssen. Auch Aufsichtsräte haften in Ihrer kontrollierenden Tätigkeit gegenüber den Anteilseignern. Haftungsansprüche, die aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit geltend gemacht werden können, liegen leicht im acht- bis zehnstelligen Bereich. Der bekannteste Fall ist sicherlich der VW-Abgasskandal, in dem die damalige D&O – Versicherung des Vorstands, namentlich Martin Winterkorns Versicherung, in Kraft trat. Hier waren nicht nur die Kostenübernahme eines Teils des Schadens, sondern auch der umfassende Rechtsschutz für den Vorstandsvorsitzenden entscheidend.
Nicht nur der Vorstand, auch das Unternehmen profitiert
Schadensersatzansprüche ab einer gewissen Höhe besitzen das Potenzial, das Unternehmensvermögen nachhaltig zu schädigen. Aber auch die Reputation kann nach einem Fall von Pflichtverletzung des CEOs angekratzt sein, mit einem Vertrauensverlust der Kunden als Folge. Umgekehrt erhöht die Versicherung und die damit verbundene Absicherung die Attraktivität des Unternehmens bei potenziellen Bewerbern für hohe Positionen.
Was wir für Vorstände und Geschäftsführer tun können
Neben den unterschiedlichen, auf konkrete Schadensfälle bezogenen Haftpflichtversicherungen, gilt die D&O-Versicherung auch für den Binnenregress, beispielsweise bei Ansprüchen, die der Aufsichtsrat gegenüber dem Vorstand geltend macht. Weitere wichtige Aspekte wie Kosten, Deckungsausschlüsse und -lücken sowie den Selbstbehalt klären wir ausführlich im Dialog mit Ihnen. Hier finden wir auch die Zeit, gemeinsam mit Ihnen die Fragen nach Schulung der leitenden Mitarbeiter, den korrekten Abläufen einer Schadensmeldung sowie die Vertragsbedingungen der infrage kommenden Versicherungsgesellschaften.
Das sollten Sie außerdem über die D&O – Versicherung wissen
Es mag seltsam erscheinen, dass eine solch wichtige Versicherung wie die D&O im überregulierten Deutschland keine eigene gesetzliche Grundlage hat. So sind u. a. das allgemeine Haftungsrecht, die Vorschriften des Aktiengesetzes sowie das GmbH-Gesetzes (§§ 93, 116 AktG und § 43 GmbHG) maßgeblich. Dazu kommen die Vorschriften der Compliance sowie die Sorgfaltspflichten, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Auch die ausführlichsten Texte lassen Fragen offen. Sie haben weiteren Klärungsbedarf, wichtige Themen wurden nicht angesprochen oder Ihr Fall ist zu speziell? Dann ist ein unverbindlicher Termin eine gute Gelegenheit, alle Antworten zu Versicherungen, Immobilien und Investments gemeinsam zu finden. Unsere Mobilnummer finden Sie nebenstehend.