Gebäudeversicherung: Umwelteinflüsse absichern

Immobilien mögen aus Stein, Glas oder Stahl bestehen, sind aber trotz dieser scheinbaren Robustheit verletzliche Objekte. Stetige Umwelteinflüsse, Schnee, Frost, Umweltverschmutzung nagen an den Gebäudehüllen, von den Gefahren durch Starkregen oder Überschwemmungen ganz zu schweigen. Diese Risiken machen eine Gebäudeversicherung so wichtig. Ob mit einem Zusatz in der Hausratversicherung oder als eigenständige Versicherung: schützen Sie Ihren wertvollstes Eigentum.

Wie definiert sich die Gebäudeversicherung?

Diese Versicherungsart deckt Schäden am Gebäude und fest eingebauten Teilen (z. B. Heizungsanlagen, sanitäre Installationen, Solaranlage) ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und andere Naturgewalten verursacht werden. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau des Gebäudes.

Viele Policen bieten optionalen Schutz vor Elementarschäden wie Überschwemmungen, Erdbeben und Erdrutschen. Die Gebäudeversicherung deckt oft auch Kosten für Aufräumarbeiten, Abbrucharbeiten und den Ersatz von Mietausfällen ab, die durch einen versicherten Schaden verursacht wurden. Da diese Versicherung auch über einen zusätzlichen Baustein in der Hausratversicherung erhältlich ist, informieren wir Sie gerne, welche Variante für Sie die passendere ist.

Was müssen Sie bei der Gebäudeversicherung beachten?

Bei dieser Versicherung müssen Sie eine Reihe wichtiger Aspekte beachten. Zunächst ist es essenziell, alle Risiken genau zu erfassen. Liegt Ihre Immobilie direkt an einem Fluss oder in einem hochwassergefährdeten Tal, ist die Entscheidung für eine Elementarversicherung, die entsprechende Schäden abdeckt, selbstverständlich.

Wir werden gemeinsam die Versicherungsbedingungen genau prüfen und sicherstellen, dass alle gewünschten Risiken abgedeckt sind, vor allem, welche Versicherungsgesellschaften in Frage kommen. Einige Policen enthalten Ausschlüsse oder Begrenzungen, die bestimmte Schäden nicht abdecken. Wir werden mit Ihnen gemeinsam die Lücken schließen und gegebenenfalls zusätzlichen Schutz vereinbaren.

Diese gesetzlichen Grundlagen gelten

Neben dem allgemeinen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) müssen wir spezifische Bestimmungen des Bauordnungsrechts beachten. Nach den Überschwemmungen im Süden und Südwesten Deutschlands Ende Mai 2024 wird die Elementarversicherung als Pflichtversicherung diskutiert. Ob und wann diese Pflicht bindend wird, ist derzeit (11/24) nicht klar.

Auch die ausführlichsten Texte lassen Fragen offen. Sie haben weiteren Klärungsbedarf, wichtige Themen wurden nicht angesprochen oder Ihr Fall ist zu speziell? Dann ist ein unverbindlicher Termin eine gute Gelegenheit, alle Antworten zu Versicherungen, Immobilien und Investments gemeinsam zu finden. Unsere Mobilnummer finden Sie nebenstehend.

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