Betriebsausfallversicherung: Risiken durch höhere Gewalt minimieren

Stellen Sie sich eine alte, aber immer noch gut funktionierende, regelmäßig gewartete Anlage vor. Durch einen Kurzschluss entsteht ein Kabelbrand, kurze Zeit später steht die Maschine in Flammen. Auch wenn der Brand schnell gelöscht ist, steht die Produktion still. Aber es muss kein technischer Mangel sein, der den Produktionsausfall bewirkt; ein Rohrbruch oder Blitzschlag führen zu dem gleichen Ergebnis. Alle Ereignisse haben eines gemeinsam: Sie sind ein Fall für die Betriebsausfallversicherung.

Diese Versicherung greift, wenn der Betriebsablauf aufgrund von Schäden wie Feuer, Sturm oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen gestört oder vollständig unterbrochen wird. Sie deckt Einnahmeverluste und laufende Betriebskosten (wie Gehälter, Mieten und Kreditzinsen) ab, die durch eine Betriebsunterbrechung entstehen. Dadurch wenden Sie die Folgen des potenziell existenzbedrohenden, längeren Betriebsausfalles ab. Zudem unterstützt die Versicherung die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit nach einem Schaden.

Über diese Punkte klären wir Sie im Gespräch auf

Die Wirksamkeit der Versicherung steht und fällt mit der Deckungssumme und dem Versicherungsumfang. Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch und an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst sein; der Versicherungsumfang sollte alle relevanten Risiken abdecken.

Dazu ist es wichtig, im Dialog die Gefahren in Ihrem Unternehmen zu ermitteln und die einzelnen Risiken zu bewerten. Eine Risikoanalyse ist notwendig, um den passenden Versicherungsschutz zu wählen. Dazu kommen die passenden Präventionsmaßnahmen: Viele Versicherer verlangen bestimmte Maßnahmen wie Brandschutzvorkehrungen oder regelmäßige Wartung von Maschinen und Anlagen, um das Risiko eines Ausfalls zu minimieren.

Weitere Themen sind die Information und Schulung der Mitarbeiter, die Kosten, welcher Aufwand im Schadensfall auf Sie zukommt, die Ausschlüsse und Begrenzungen, wenn etwas, etwa vorsätzliche Handlungen oder höhere Gewalt, nicht abgedeckt werden.

Diese gesetzlichen Grundlagen gelten

Auch im Fall der Betriebsausfallversicherung existieren keine spezifischen gesetzlichen Regelungen; die Versicherung beruht auf dem allgemeinen Vertrags- und Versicherungsrecht. Wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Gesetzliche Vorschriften, die indirekt Einfluss auf den Bedarf und die Ausgestaltung einer Betriebsausfallversicherung haben können, sind etwa das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Brandschutzvorschriften.

Auch die ausführlichsten Texte lassen Fragen offen. Sie haben weiteren Klärungsbedarf, wichtige Themen wurden nicht angesprochen oder Ihr Fall ist zu speziell? Dann ist ein unverbindlicher Termin eine gute Gelegenheit, alle Antworten zu Versicherungen, Immobilien und Investments gemeinsam zu finden. Unsere Mobilnummer finden Sie nebenstehend.

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